Das Gebiet des Verbandes Tümlauerkoog-Schleuse ist ca. 3.123 ha groß mit einer Gewässerlänge von 74,6 km und umfasst das Einzugsgebiet des Deichsieles Tümlauerkoog-Schleuse, welches in die Nordsee entwässert. Das sind Flächen im Gemeindegebiet St. Peter-Ording, Tating, Tümlauerkoog und Poppenbüll
Die westliche Verbandsgrenze beginnt in St. Peter-Ording am Landesschutzdeich Höhe Birkenweg, verläuft am Landesschutzdeich bis zur DRK Reha-Klinik „Goldener Schlüssel“, verspringt zur Straße Im Bad (K6), läuft weiter über Maleens Knoll durch das Wald- und Dünengelände Richtung Strandweg und folgt dem Landesschutzdeich über das Deichsiel Tümlauerkoog-Schleuse bis zum Mitteldeich Süderheverkoog. Die nördliche Grenze verläuft vom Mitteldeichanschluss in östlicher Richtung zum Mitteldeichanschluss Tümlauerkoog, dann weiter in südlicher Richtung nach Büttel, der Straße Medehop in östlicher Richtung folgend zur K 13, an der K 13 entlang und dann durch den Grudenkoog wieder zur K 13 bis Kleinmedehop. Dort abbiegend am Meierhofweg entlang bis zum Meierhof, dann wiederum zur K 13, dieser folgend bis zur B 202. Von dort unmittelbar zur Bahnlinie Husum – St. Peter-Ording (Regionalnetz 1205), dieser bis zum Bahnhof Tating folgend, wobei die Grenze einmal Richtung Möhlenbarg verspringt. Vom Bahnhof entlang der Bahnhofstraße wieder zur B 202 (Dorfstraße). Der Dorfstraße folgend über Martendorf nach Esing zum Medfeldweg. Diesem folgend bis zur Bövergeest, weiter bis zur Schulstraße. Die weitere Verbandsgrenze verläuft durch das Gemeindegebiet St. Peter-Ording vorbei am Marktplatz, Olsdorfer Straße, Dorfstraße, Op de Diek und Dünenweg bis Höhe Birkenweg und dann wieder zum Landesschutzdeich.
Vorstand
Der Vorstand leitet den Verband nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Wasserverbandsgesetzes, Landeswasserverbandsgesetz und der Satzung des Verbandes.
Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz im Vorstand und Ausschuss, im letzteren ohne Stimmrecht.
Er bereitet die Beschlüsse vor und führt die Beschlüsse des Vorstandes und des Ausschusses anschließend aus.